Sind Unternehmen der Energieerzeugung nach dem Umweltinformationsgesetz informationspflichtig? Sind Unternehmen der Energieerzeugung nach dem Umweltinformationsgesetz informationspflichtig?

Sind Unternehmen der Energieerzeugung nach dem Umweltinformationsgesetz informationspflichtig‪?‬

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Beschreibung des Verlags

Im Rahmen des Leuphana-Semesters haben wir uns in dem Projektseminar Der Konflikt zwischen Wirtschaft und Umweltschutz am Beispiel des Rechts auf freien Zugangs zu Umweltinformationen eingehend mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dessen wirtschaftlichen Grundlagen auseinandergesetzt. Nach einer Einführung in das Energiewirtschaftsgesetz, haben wir uns im Seminar besonders auf Unternehmen der Energiewirtschaft konzentriert. Unser Anliegen war es Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz zu verfassen und an ausgewählte Stellen der Energiewirtschaft zu senden und deren Reaktion zu bewerten. In meinem persönlichen Antragsschreiben vom 08. Dezember 2008 bat ich verschiedene Unternehmen der Energieerzeugung sowie eine Bundesbehörde um Informationen bezüglich der Gesundheitsgefährdung von Mitarbeitern in Kernkraftwerken in Hinblick auf strahlungsbedingte Krankheiten bei der Atomstromproduktion. In dieser Arbeit werde ich die Antworten auf Basis des Gesetzes analysieren. Es wird angenommen, dass die Unternehmen der Energieerzeugung informationspflichtige Stellen sind, da sie im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG öffentliche Aufgaben oder öffentliche Dienstleistungen wahrnehmen und dabei der Kontrolle des Bundes unterliegen. Im Zentrum dieser Analyse steht die Frage, ob es sich tatsächlich bei Unternehmen der Energieerzeugung nach dem UIG um sogenannte informationspflichtige Stellen handelt und wie die Unternehmen dazu Stellung nehmen. Auf die Beantwortung der Frage soll nur am Rande eingegangen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht werden, dass es sich bei den Unternehmen um eine zufällige Auswahl handelt. Auch wenn bei dieser experimentellen, empirischen Arbeitsmethode nicht alle Unternehmen der Energieerzeugung erfasst werden, kann das Ergebnis als bedingt repräsentativ gelten, denn die von mir angeschriebenen Unternehmen decken nahezu den gesamten Markt der Energieerzeugung ab. Im Folgenden werde ich zunächst auf die grundlegenden Paragrafen des Gesetzestextes eingehen, um anschließend meinen Antrag auf Einhaltung der vorgegebenen Kriterien zu überprüfen. Anschließend werde ich die Antworten hinsichtlich der Fragestellung analysieren. Meine Ergebnisse werde ich abschließend in Form eines Fazits zusammenfassen und auf eine geeignete Präsentationsform für die Konferenzwoche eingehen. Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - Handels- u. GesellschaftsR, KartellR, WirtschaftsR, Note: 1,7, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Der Konflikt zwischen Wirtschaft und Umweltschutz am Beispiel des Rechts auf freien Zugangs zu Umweltinformationen, Sprache: Deutsch.

GENRE
Gewerbe und Technik
ERSCHIENEN
2013
16. Januar
SPRACHE
DE
Deutsch
UMFANG
10
Seiten
VERLAG
GRIN Verlag
GRÖSSE
104,9
 kB

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