Das Gesetz zu Kontrolle und Tranzparenz im Unternehmen und seine Auswirkungen auf die Jahresabschlußprüfung Das Gesetz zu Kontrolle und Tranzparenz im Unternehmen und seine Auswirkungen auf die Jahresabschlußprüfung

Das Gesetz zu Kontrolle und Tranzparenz im Unternehmen und seine Auswirkungen auf die Jahresabschlußprüfung

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Descripción editorial

Infolge spektakulärer Unternehmenskrisen in den letzten Jahren wird das bestehende System der Unternehmensüberwachung vor allem bei Aktiengesellschaften in Frage gestellt. Heute gehen monatlich mehr Unternehmen an die Börse als noch vor ein paar Jahren jährlich. Die Krisen werden auf Versagen des Managements und der Aufsicht zurückgeführt. Eine sog. Corporate Governance-Diskussion 1 über die Verantwortung und Kontrolle im Unternehmen wird weltweit geführt. Dabei werden die verschiedenen Kontrollinstanzen des deutschen Aktienrechts in Frage gestellt, d. h. einerseits der Vorstand, der für die Einrichtung interner Kontrollen (Interne Revision, Controlling) zuständig ist, aber auch die Abschußprüfer sowie der Aufsichtsrat.2

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) auf diese Entwicklung reagiert. Mit diesem Gesetz sollen zum einen „Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen“3 im Kontrollsystem des deutschen Aktienrechts aufgezeigt und korrigiert werden. Zum anderen soll der zunehmenden Ausrichtung deutscher Publikumsgesellschaften auf den internationalen Kapitalmarkt Rechnung getragen werden. Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Artikelgesetz verabschiedet, mit dem zahlreiche bestehende Gesetze geändert wurden: AktG, HGB, PubIG, GenG, WpHG, BörsZulVo, WPO, FGG, KAGG, EGAktG.4

Unter anderem hat der Vorstand gern. § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit dem Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.

Die Forderung des KonTraG, ein Risikomanagementsystem einzuführen, findet seinen Niederschlag allein im Aktiengesetz. In das GmbH-Gesetz ist keine entsprechende Regelung aufgenommen worden, ,,da es im gesellschaftsrechtlichen Teil des KonTraG ausschließlich um Verbesserung der corporate governance bei AktiengeselIschaften“ geht. Streng genommen findet die Verpflichtung nur Anwendung auf Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Allerdings geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Neuregelung des § 91 AktG nach Unternehmensgröße, Komplexität und Struktur auch Auswirkungen auf andere Gesellschaftsformen hat.

GÉNERO
Negocios y finanzas personales
PUBLICADO
2012
24 de abril
IDIOMA
DE
Alemán
EXTENSIÓN
29
Páginas
EDITORIAL
GRIN Verlag
TAMAÑO
505,2
KB

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